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Das Rathaus und ein Schild bei Tag
Metallschild mit Informationen, was ich wo erledige und Bad Laer Logo
Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Aktuelles

Bad Laer hält zusammen: „SOLEdaritätsgutscheine“ unterstützen lokale Unternehmen in der Corona-Krise

Trotz vorgeschriebenem Abstand stehen die Bad Laerer in der momentan herausfordernden Zeit im übertragenen Sinne zusammen: Mit der Aktion „SOLEdaritätsgutschein“ rufen die Werbegemeinschaft INFO Bad Laer und die Bad Laer Touristik zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft auf. So soll das abwechslungsreiche Angebot im Sole-Heilbad im Osnabrücker Südkreis auch in Zukunft erhalten bleiben.

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Angebot der Wirtschaftsförderung: Landkreis richtet Corona-Hotline für Unternehmer*innen und Gewerbetreibende ein

Der Landkreis Osnabrück hat im Bereich der Wirtschaftsförderung eine spezielle Hotline für Anfragen von Unternehmen und Gewerbetreibenden eingerichtet, die sich aus der besonderen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ergeben.

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Aktuelle Hotlines: Bürgertelefon des Landes Niedersachsen und diverse Hilfetelefone

Die Niedersächsische Landesregierung hat für Fragen zur COVID-19-Pandemie ein Bürgertelefon eingerichtet, welches montags bis freitags zu erreichen ist. Da die derzeit  erforderlichen Einschränkungen im Alltag eine psychische Belastungssituation herbeiführen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem eine Übersicht an Hilfetelefonen zusammengestellt, an die sich Betroffene wenden können.

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"Lass mich, Langeweile!" - Ideen für Kids und Jugendliche

Um Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Situation Ideen gegen Langeweile zu bieten, teilt das Kinderhaus Wittlager Land auf seiner Internetseite täglich Aktionen, die gut zu Hause alleine umgesetzt werden können. Das Kinderhaus ist seit 2020 Träger der Bad Laerer Kinder- und Jugendarbeit.

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Corona: Betrüger mit Schutzanzügen geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes oder der Feuerwehr aus

Stadt und Landkreis Osnabrück warnen vor Trickbetrügern, die sich mit Verweis auf die Corona-Krise als Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes oder der Feuerwehr ausgeben, um in Wohnungen zu gelangen.

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Aktuelle Allgemeinverfügung über die Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung

Die Gemeinde Bad Laer hat eine aktuelle Allgemeinverfügung über die Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung  veröffentlicht.

 

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Nachbesserungsarbeiten an Pflasterfugen im Bad Laerer Ortskern beendet

Die vor einer Woche begonnenen Nachbesserungsarbeiten an den Pflasterfugen im Bereich der Iburger Straße, Bielefelder Straße und Bahnhofstraße wurden beendet und gestern durch die Gemeinde Bad Laer unter Beteiligung eines Sachverständigen abgenommen.

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Die AWIGO informiert: Grünabfallsammelplätze ab sofort geschlossen, Schadstoffsammlung vorübergehend eingestellt

Aufgrund der Corona-Krise bleiben die Grünabfallsammelplätze der AWIGO im gesamten Landkreis Osnabrück ab sofort geschlossen. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, wird bis auf Weiteres auch die Sammlung von Sonderabfällen ausgesetzt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

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Blutspendetermin in Bad Laer am 27.03.2020

Am Freitag, den 27.03.2020, findet in der Geschwister-Scholl-Oberschule von 15.30 Uhr bis 20 Uhr ein Blutspendetermin statt. Auch in Zeiten des Coronavirus (Covid-​19) benötigt das DRK Blutspenden, damit die Patienten weiterhin sicher in Therapie und Notfallversorgung behandelt werden können. Zu Ihrer Sicherheit hat das DRK besondere Vorkehrungen auf allen Blutspendeterminen getroffen.

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Weitere Einschränkungen in Landkreis und Stadt Osnabrück: Einzelhandel schließt, keine Versammlungen über zehn Personen

Stadt und Landkreis Osnabrück haben wegen des Coronavirus über die bislang bestehenden Einschränkungen hinaus in gleichlautenden Regelungen weitere Verbote erlassen, die zunächst bis zum 18. April gelten. Wichtigste Punkte: Auch der Einzelhandel muss die Geschäfte schließen, alle Ansammlungen im Freien mit mehr als zehn Personen sind ebenso untersagt wie private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern oder die Nutzung aller Spielplätze.

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