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Energieberichte

Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das „Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ (Niedersächsisches Klimagesetz — NKlimaG) verabschiedet, das am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Gemäß § 17 des NKlimaG ist jede niedersächsiche Kommune dazu verpflichtet, regelmäßig einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Energieberichte sollen dazu dienen, durch Offenlegung der kommunalen Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln. Sie enthalten unter anderem die jährlich bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie die jährlichen Verbräuche an Strom- und Heizenergie der von der Kommune genutzten Gebäude.


Verfügbare Dokumente: