Sehr geehrte Eltern,
die Gemeinde Bad Laer und die örtlichen Einrichtungsträger bieten Ihnen und Ihrem Kind eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten. Die Kindertagesstätten versuchen, Ihre Wünsche bei der Platzvergabe entsprechend zu berücksichtigen. Alle Einrichtungen haben sich daher auf ein einheitliches Anmeldeverfahren verständigt.
Wie gewohnt stehen Ihnen die Leiterinnen der Kitas, sowie die Mitarbeiter des Familienservicebüros gerne nach entsprechender Terminabsprache für individuelle Gespräche zur Verfügung.
Sollten Sie über keinen Internetzugang via PC, Tablet oder Smartphone verfügen, können Sie sich zur Anmeldung an die Leitungen der Kindertagesstätten sowie an das Familienservicebüro der Gemeinde Bad Laer wenden.
Auch Eltern, die eventuell Ihre Kinder schon im letzten Jahr angemeldet haben, müssen Ihre Kinder erneut über das Onlineverfahren anmelden, damit diese berücksichtigt werden können.
Die Eingabe in das Online-System stellt noch keine Platzzusage dar. Die Plätze werden weiterhin von den Kita-Leitungen vergeben, nicht von dem eingesetzten Computerprogramm. Auch werden die Betreuungsverträge weiterhin mit der jeweiligen Kindertagesstätte abgeschlossen.
Sollte Ihre Wunsch-Einrichtung Ihnen für Ihr Kind keinen Platz anbieten können, so werden Sie hierüber informiert. Gleichzeitig werden Ihre Anmeldedaten in diesem Fall an die nächste Einrichtung Ihrer Prioritätenliste weitergeleitet.
Für den Fall, dass Ihr Kind in keiner Ihrer Wunsch-Einrichtungen aufgenommen werden kann, haben Sie die Möglichkeit, bei der Anmeldung anzugeben, in welcher Kita Ihr Kind auf die Nachrückerliste gesetzt werden soll.
Ihre Gemeindeverwaltung
Häufig gestellte Fragen
Welche Kinder müssen (ggf. erneut) angemeldet werden?
- Das Kind wird erstmals für die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege angemeldet
- Das Kind wechselt aus der Krippe in den Kindergarten
- Das Kind wechselt aus der Kindertagespflege in den Kindergarten
- Das Kind war im Vorjahr bereits angemeldet, hat aber für 2024/25 keinen Platz in einer Kita bekommen
- Es wird noch ein Platz für das laufende Kindergartenjahr 2024/25 benötigt
Kann ich mein Kind auch schriftlich oder persönlich für den Besuch einer Kindertagesstätte anmelden?
Nein, Anmeldungen für die Betreuung sind nur online über die Homepage der Gemeinde Bad Laer möglich.
Was brauche ich für eine Online-Anmeldung?
Damit Sie eine Anmeldung für Ihr Kind in das Online-Verfahren eingeben können, benötigen Sie einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder bei der Anmeldung Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Kindergartenleitungen oder an die Gemeinde Bad Laer.
Wie erfolgt der zeitliche Ablauf der Onlineanmeldung?
Die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 ist vom 18.11.2024 bis zum 03.01.2025 möglich. Anschließend beginnen die Einrichtungsleitungen mit der Bearbeitung der dann vorliegenden Online-Anmeldungen. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung spielt für die Vergabe eines Krippen-/Kindergartenplatzes keine Rolle. Besondere familiäre Situationen werden jedoch berücksichtigt. Die Platzzusagen werden schriftlich versendet. Für die Zusage des Betreuungsplatzes haben sie dann 14 Tage Zeit.
Verbessere ich meine Chancen auf einen Betreuungsplatz, wenn ich mein Kind schon im Voraus in der Kindertagesstätte anmelde?
Nein, da Sie eine Anmeldung für eine Betreuung ab August 2025 nur noch über das Online-Anmeldeverfahren in einem festgelegten Zeitraum tätigen können.
Vergibt jetzt ein Computer die Kita/Krippen-Plätze?
Nein! Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich durch die Leitung der Einrichtungen nach den jeweiligen Aufnahmekriterien.
Was sind die Aufnahmekriterien?
Grundvoraussetzung ist, dass das Kind in der Gemeinde Bad Laer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein muss.
Ein Aufnahmekriterium ist das Alter des Kindes. Weiter wird berücksichtigt, ob bereits ein Geschwisterkind in der gleichen Kindertagesstätte ist.
Der Einrichtungsleitung ist es vorbehalten, im begründeten Einzelfall eine individuelle Entscheidung für die Aufnahme eines Kindes treffen zu können. Dabei werden berücksichtigt:
- Gesamtsituation der Familie, z.B. alleinerziehender Elternteil
- Besondere pädagogische Bedarfe
Werden auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen?
Die Plätze in den Bad Laerer Kindertagesstätten stehen nur den Kindern zur Verfügung, die im Gemeindegebiet Bad Laer mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie Ihr Kind vor dem Umzug nach Bad Laer anmelden wollen, vermerken Sie den geplanten Umzug bitte im Anmeldeformular ganz unten unter „Was möchten Sie uns noch mitteilen?“.
Haben die Kindertageseinrichtungen Einzugsgebiete?
Nein, die Kindertageseinrichtungen haben keine festgelegten Einzugsbereiche.
Welche Kindertageseinrichtungen gibt es in der Gemeinde Bad Laer?
Auf der Startseite des Online-Anmeldeverfahrens wird eine Übersichtskarte der Kindertageseinrichtungen angezeigt. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu den jeweiligen Einrichtungen, beispielsweise zu Öffnungszeiten oder Sonderleistungen.
Wo kann ich mir ein Bild von der Kindertagesstätte machen?
Wir laden Sie ein, die Einrichtungen am „Tag der offenen Tür“ am Freitag, den 15. November 2024 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu besuchen und sich ein entsprechendes Bild zu machen.
Wie viele Kitas/Krippen kann ich auswählen?
Es steht Ihnen frei, bis zu drei Wunsch-Einrichtungen anzugeben.
Was passiert, wenn ich keinen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhalte?
Sollte in Ihrer Wunsch-Kindertagesstätte kein Platz mehr frei sein, geht die Anfrage durch das Online-System automatisch an die nächste Kindertagesstätte auf Ihrer Wunschliste. Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung per Mail.
Was passiert, wenn ich gar keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalte?
Für den Fall, dass alle Plätze in allen Einrichtungen vergeben sein sollten, gibt es die Möglichkeit, ein Kind, das keinen Platz bekommen hat, auf die Nachrückerliste für das laufende Kita-Jahr zu nehmen. Die Nachrückerliste wird bearbeitet, wenn Kita-Plätze während eines Kindergartenjahres frei werden.
Die Nachrückerliste erlischt nach jedem Kita-Jahr (31.07.). Das Kind muss für das neue Kita-Jahr erneut online angemeldet werden.
Der Gemeinde Bad Laer ist die besondere Situation der nach einem Betreuungsplatz suchenden Familien bewusst. In enger Kooperation mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen wird mit Nachdruck daran gearbeitet, ausreichend Betreuungsplätze zu schaffen, um möglichst allen Kindern einen Krippen- oder Kindergartenplatz anbieten zu können.
Muss ich für jeden Wochentag dieselbe Betreuungszeit buchen?
Ja! Die Betreuungszeiten sind für jede Kindergarten- und Krippengruppe in der Betriebserlaubnis festgelegt. Darüber hinaus angebotene Sonderöffnungszeiten können nur für alle Wochentage im gleichen Umfang gebucht werden.
Kann ich die Betreuungszeit jederzeit ändern?
Betreuungszeiten können nur geändert werden, wenn Plätze mit der gewünschten Betreuungszeit zur Verfügung stehen bzw. der Personalschlüssel weitere zu betreuende Kinder in der gewünschten Zeit/Sonderöffnungszeit zulässt.
Bekommt mein Kind in der Kindertageseinrichtung ein warmes Mittagessen?
Ja, man kann das Kind zum Mittagessen anmelden. Hierfür entstehen gesonderte Kosten.
Kann ich mir den individuellen Beginn des Krippen-/Kindergartenbesuchs aussuchen?
Ein Kindergartenjahr beginnt grundsätzlich immer am 1. August. Kinder können auch im laufenden Kindergartenjahr, in der Regel mit Erreichen des Kindergartenalters, aufgenommen werden, wenn ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Falls Krippen- oder Kindergartenplätze während eines Kindergartenjahres frei werden, wird die Nachrückerliste bearbeitet.
Ich benötige den Betreuungsplatz erst später im Kindergartenjahr. Kann der Platz für mein Kind freigehalten werden?
Nein! Erfahrungsgemäß gibt es andere Familien, die den Platz bereits ab August benötigen.
An diese würde der Platz vorrangig vergeben werden.
Zudem ist die Besetzung aller Plätze auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
Was mache ich, wenn ich eine Zusage erhalte, den Platz aber nicht benötige.
Jedes Kind kann nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder die Anmeldung nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, informieren Sie bitte schnellstmöglich die Leitung der bearbeitenden Kindertageseinrichtung.
Werden bei der Online-Anmeldung die Datenschutzvorschriften eingehalten?
Ja, im Rahmen des Anmeldeverfahrens werden personenbezogene Daten von Ihnen und Ihrem Kind gespeichert und verarbeitet, die für die Bearbeitung der Anmeldung und für die Betreuung Ihres Kindes erforderlich sind. Darüber hinaus werden in dem Anmeldeformular einige Daten abgefragt, deren Angabe freiwillig ist. Für die Platzvergabe nach den jeweiligen Vergabekriterien sind die Angaben jedoch wünschenswert.
Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte
Kinder ab 3 Jahren
- Für Kinder ab 3 Jahren ist der Besuch einer Kindertagesstätte gebührenfrei – egal ob Krippe oder Kindergarten
- Die Gebührenfreiheit beginnt mit dem vollen Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
- Sie umfasst dabei die Kernbetreuungszeiten wie auch die Sonderöffnungszeiten bis zu einer Gesamtbetreuungszeit von 8 Stunden
- Bei einer Gesamtbetreuungszeit von über 8 Stunden täglich wird eine Gebühr von 17,00 € pro halber Stunde erhoben
- Andere Beiträge (wie z.B. Mittagessen) bleiben von der Beitragsfreiheit unberührt.
Kinder unter 3 Jahren
- Für Kinder unter 3 Jahren ist der Besuch einer Krippe kostenpflichtig.
- Der monatliche Beitrag beträgt
… für eine fünfstündige Krippengruppe 167,00 € (ermäßigt 126,00 €)
… für eine sechsstündige Krippengruppe 200,00 € (ermäßigt 150,00 €)
… für eine siebenstündige Krippengruppe 225,00 € (ermäßigt 169,00 €)
… für eine achtstündige Krippengruppe 250,00 € (ermäßigt 188,00 €)
- Für die Sonderöffnungszeiten fallen Gebühren von 17,00 € (ermäßigt 13,00 €) pro halber Stunde an.
Sind mehrere Geschwisterkinder beitragspflichtig, wird eine Ermäßigung für die älteren Kinder gewährt.
Diese Regelung entfällt bei Kindern, die nach § 22 KiTaG beitragsfrei sind.
Mit wem schließe ich die Betreuungsverträge ab?
Die Betreuungsverträge schließen Sie weiterhin mit der jeweiligen Kindertagesstätte direkt ab.