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Fördermöglichkeiten

Ratsbeschluss vom 18.06.2024:

Das mit Ratsbeschluss vom 15.07.2021 verabschiedete Programm zur Förderung ökologischer Baumaßnahmen in der Gemeinde Bad Laer wird zum 01.07.2024 eingestellt. Das bisherige Budget von jährlich 5.000 € soll künftig für gezielte Projekte eingesetzt werden.

Im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen sind neben dem Budget jährliche, ökologische Maßnahmen festzulegen, durch die die Bürgerinnen und Bürger profitieren sollen.

Für die der Verwaltung jetzt noch vorliegenden Anträge zur Förderung ökologischer Baumaßnahmen sind die im Förderprogramm vom 15.07.2021 festgelegten Zuschüsse zu bewilligen.
 


Ratsbeschluss vom 15.07.2021:

Im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Gemeinde Bad Laer folgende ökologische Baumaßnahmen:

1.    Errichtung von PV-Anlagen bei Bestandsgebäuden: 50 € pro kWp, max. Fördersumme 250 €
2.    Fenstertausch (Umrüstung an Bestandsgebäuden, min. Dreifachverglasung): 10 € pro m² Fensterfläche, max. Fördersumme 500 €
3.    Einbau einer Wärmepumpe bei Bestandsgebäuden: einmalig pauschal 500 €
4.    Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung: 50 € pro m³ Speichervolumen, Mindestanschaffungskosten 100 €, max. Fördersumme 250 €
5.    Dachbegrünung: 25 € pro m² Gründachfläche, max. Fördersumme 500 €


Antragstellung

Der formlose Antrag ist vor Bau- bzw. Anschaffungsbeginn per E-Mail an dieckmeyer@bad-laer.de zu stellen. Dabei hat der Antragsteller zuzusichern, dass noch kein Auftrag erteilt wurde und die Förderkriterien erfüllt werden. Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch weitere Unterlagen benötigt werden, so werden diese entsprechend nachgefordert.

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Rechnung eines Fachbetriebes und Bescheinigung des Fachbetriebes zur Einhaltung der Förderkriterien). 


Weitere Hinweise

Zuwendungen werden natürlichen Personen des Privatrechts für Maßnahmen in der Gemeinde Bad Laer gewährt. Jede Förderung ist pro Haushalt nur einmal möglich. 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen werden in der Reihenfolge der Anträge gewährt, soweit ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
 


Kontakt bei Rückfragen

Frau Louisa Dieckmeyer
Fachbereich II - Planen und Bauen
Tel. 05424/2911-65
E-Mail: dieckmeyer@bad-laer.de