Erklärung zur Barrierefreiheit
(23.09.2020)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bad-laer.de.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Es werden folgende Funktionen unterstützt:
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
- Die einzelnen Links der Startseite sind auch ausschließlich über die Tastatur ansteuerbar mithilfe der Tab-Taste.
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
Nachfolgende Inhalte sind aus folgenden Gründen gemäß der §§ 9a ff NBGG nicht oder eingeschränkt barrierefrei:
Die Inhalte der Webseite www.bad-laer.de, welche sowohl alle gemeindlich als auch touristisch relevanten Themen darstellt, sind aufgrund der Fülle an zwingend zu übermittelnden Informationen nicht alle in leichter Sprache verfügbar. Eine Kurzversion zur Orientierung in den Themenfeldern der Gemeindeverwaltung befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Für Nicht-Text-Elemente wie z.B. Bilder wird in der Regel äquivalenter Text bereitgestellt. Ausnahmen stellen hier lediglich kurzfristige Mitteilungen in den Bereichen „Aktuelles“ und „Veranstaltungen“ dar aufgrund der unzumutbaren Fülle und notwendigen Kurzfristigkeit der zu veröffentlichen Inhalte, welche jeweils nur kurz Aktualität beanspruchen.
Im Webauftritt wurden Dokumente ( wie z.B. .pdf, .doc, etc.) eingebunden. Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Im Webauftritt wurden Kartografien eingebunden. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Der bewegte Header sowie die Artikel-Karussells im Bereich „Aktuelles“ und „Veranstaltungen“ lassen sich aufgrund der Vielzahl der zu übermittelnden Informationen, sowohl aus dem gemeindlichen als auch touristischen Bereich, die andernfalls untergehen würden, nicht ausschalten. Es wurde jedoch auf eine besonders langsame Taktung für das Umblenden geachtet, um die Überschriften erfassbar zu machen und Risiken für Epilepsiepatienten zu verringern.
Grafiken, Bilder und Videos haben in der Regel sinnvolle Dokumententitel. Ausnahmen im Bereich „Aktuelles“ oder „Veranstaltungen“ lassen sich in Ausnahmefällen aufgrund der begründeten Mehrfachnutzung eines Bildes in unterschiedlichen Kontexten und der Fülle an zu vermittelnden Informationen nicht gänzlich ausschließen.
Das auf der Homepage abzurufende Video enthält keine Audiodeskription aufgrund der unverhältnismäßigen Mehrkosten, die bei dieser Gemeinschaftsproduktion mit der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land entstanden wären. Die vorhandene Tonspur vermittelt jedoch den Kerninhalt des Videos auch ohne Audiodeskription.
Das Ziel von Hyperlinks ist in Ausnahmefällen nicht eindeutig identifizierbar (Bsp. „mehr“, um zum vollständigen Artikel zu gelangen), da Buttons dadurch andernfalls sehr lang und unübersichtlich wären. Verkürzungen wurden nur dort vorgenommen, wo der die Orientierung im Seitenaufbau und -inhalt für den Nutzer durch eine entsprechend ausführliche Benennung beeinträchtigt werden würden.
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung gemäß der Kriterien der BITV, der WCAG und wurde mit Unterstützung der Quellen "Checkliste des Regionalen Rechenzentrums Erlagen" und der "Checkliste Barrierefreies Web" der SimpleThings GmbH erstellt.
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen per E-Mail mitteilen: rathaus@bad-laer.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mitBehinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der Website: 28.02.2019