Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie vom Vermieter Ihre Gästekarte, häufig auch als „Kurkarte“ bekannt. Diese bietet Ihnen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts viele Vorzüge in Bad Laer, Osnabrück und den umliegenden Heilbädern Bad Iburg, Bad Rothenfelde und Bad Essen.
Als Urlaubsgast in Bad Laer erhalten Sie beispielsweise kostenlos:
- Ein Gastgeschenk zur Abholung in der Bad Laer Touristik
- Busfahrten zwischen Bad Iburg, Bad Laer und Bad Rothenfelde (Linie 466)
- Eintritt in das Bad Laerer Heimatmuseum
- Geführte Radwanderungen
- Ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm zwischen März und Oktober (dienstags und sonntags)
Darüber hinaus erwarten Sie viele Vergünstigungen, z.B. im Kurmittelhaus SoleVital oder im Sole-Freibad.
Nutzen Sie Ihre Karte auch in den anderen Heilbädern für kostenfreie und vergünstigte Angebote. Eine Übersicht finden Sie hier. Alle Sonderkonditionen können Sie auch unserer Broschüre „Unsere Gästekarte – Ihre Vorteile“ entnehmen, die Ihnen hier (PDF, 5,99 MB) zum Download und in der Tourist-Information zur Mitnahme bereitstehen.
Informationen zum Gästebeitrag
Mit Ihrem Gästebeitrag tragen Sie zur Pflege und Erweiterung tourismusrelevanter und kurbetrieblicher Einrichtungen bei. Dabei handelt es sich um Kosten, die in Gemeinden vergleichbarer Einwohnerzahl für gewöhnlich nicht anfallen.
Die Gemeinde Bad Laer ist für das Kurgebiet im Ortsteil Bad Laer als Sole-Heilbad staatlich anerkannt. Daher erhebt sie zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, den Betrieb, die Unterhaltung und Verwaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, sowie für die zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag. Zu diesem Aufwand zählen insbesondere Kosten für das Kurmittelhaus SoleVital, das Sole-Freibad, den Kurpark und das Haus des Gastes
Beitragspflichtig sind alle Personen, die in dem anerkannten Gebiet Unterkunft nehmen ohne dort eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wird. Der Gästebeitrag wird auch von Personen erhoben, denen in der Gemeinde außerhalb des anerkannten Gebietes zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft geboten wird.
Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Er beträgt je Person 1,80 €/Übernachtung.
Die zugrundeliegende Satzung können Sie hier (PDF, 65 KB) herunterladen. Dort finden Sie auch Informationen zur Ermäßigung und Befreiung von der Beitragspflicht.
Die Gästekarte ist nicht übertragbar und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.