Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) neu aufzustellen.
Trotz des beschleunigten Verfahrens wird auf eine umfassende zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen nicht verzichtet. Zunächst ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ liegt im Ortskern südlich des Kurparks und wird im Osten durch die Bahnstrecke der Lappwaldbahn, im Süden durch die Bielefelder Straße, im Westen durch die Iburger Straße und im Norden durch die Straße Am Bach sowie die Kesselstraße begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rund 6,2 ha, beinhaltet zahlreiche Flurstücke der Fluren 3, 4 und 5 in der Gemarkung Laer und ist aus diesem Lageplan (PDF, 240 KB) ersichtlich.
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung der betroffenen Flächen sowie eine vollständige Überarbeitung und Aktualisierung der Festsetzungen, um eine zeitgemäße Bebauung im Geltungsbereich zu ermöglichen. Darüber hinaus soll durch die Neuaufstellung eine Nachverdichtung der bestehenden Bauflächen vorbereitet werden. Damit wird auch dem Grundsatz des § 1 a Abs. 1 BauGB Rechnung getragen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
In seiner Sitzung am 23.06.2026 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ mit örtlichen Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der Planziele zum Bebauungsplan Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ findet am
Donnerstag, den 30. Juli 2026 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung statt. Hier besteht für jedermann die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zur Planung vorzubringen.
Darüber hinaus werden die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB, dem Artenschutzbeitrag, dem Fachbeitrag Schallschutz (Verkehrslärm), der Wasserwirtschaftlichen Voruntersuchung sowie den Unterlagen zur Berichtung des Flächennutzungsplanes, in der Zeit
vom 30. Juli bis einschließlich 31. August 2026
auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
https://www.bad-laer.de/leben/rathaus/gemeindeentwicklung/laufende-bauleitverfahren.html
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen im selben Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer, im Fachdienst Planen und Bauen, Zimmer 17, eingesehen werden.
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bad-laer.de zu übermitteln. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch schriftlich an die o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift (nach entsprechender Terminvereinbarung) vorgebracht werden.
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Geltungsbereich bei rund 62.000 m² liegt. Der Bebauungsplan kann in diesem Fall nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn im Rahmen einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien festgestellt wird, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).
Die durchgeführte überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ voraussichtlich keine schwerwiegenden bzw. erheblichen Umweltauswirkungen verursacht, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der weiteren Abwägung gesondert zu berücksichtigen wären. Die Eingriffe in Natur und Landschaft können kompensiert werden und mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände lassen sich vermeiden bzw. abwenden. Damit sind die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB gegeben.
Bad Laer, den 22.07.2026
Gemeinde Bad Laer
Der Bürgermeister
gez. Seydel (Dienstsiegel)
i. A. Iris Seydel
Verfügbare Dokumente:
Bebauungsplan Nr. 339 “Ortskern südlich Kurpark” - Vorentwurf Gesamtplan (PDF, 7,14 MB)
Bebauungsplan Nr. 339 “Ortskern südlich Kurpark” - Vorentwurf Plan A4/A3 (PDF, 3,29 MB)
Bebauungsplan Nr. 339 “Ortskern südlich Kurpark” - Vorentwurf Begründung (PDF, 1,49 MB)
Unterlagen zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes (PDF, 336 KB)
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Laer
und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 361 „Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Laer zum 50. Mal zu ändern und im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 361 „Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Vollverfahren. Zunächst ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 361 „Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße“ liegt südlich des Südrings und des Ortskerns der Gemeinde Bad Laer, östlich der Warendorfer Straße und nördlich des Winkelsettener Rings. Er umfasst die Flurstücke 1/1, 6, 7 und 8 (teilweise) der Flur 7, Gemarkung Winkelsetten, sowie das Flurstück 34/1 (teilweise) der Flur 12, Gemarkung Hardensetten, und ist aus diesem Lageplan (PDF, 252 KB) ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes, um der Nachfrage nach kleineren Gewerbeflächen nachzukommen. Dadurch sollen die Entwicklungspotenziale von Betrieben gefördert und neue, kleinteilige gewerbliche Ansiedlungen ermöglicht werden.
In seiner Sitzung am 23.06.2026 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer den Vorentwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 361 „Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der Planziele zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 361 „Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße“ findet am
Donnerstag, 23. Juli 2026 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung statt. Hier besteht für jedermann die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zur Planung vorzubringen.
Darüber hinaus werden die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus den Planzeichnungen, den Begründungen mit Umweltbericht, der Artenschutzpotenzialanalyse, der Geruchsimmissionsprognose, der allgemeinen Baugrundbeurteilung, der Baugrunduntersuchung zum Straßenbau, dem Fachbeitrag Schallschutz, der Verkehrstechnischen Untersuchung sowie der Wasserwirtschaftlichen Vorplanung (Vorabzug), in der Zeit
vom 23. Juli bis einschließlich 24. August 2026
auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
https://www.bad-laer.de/leben/rathaus/gemeindeentwicklung/laufende-bauleitverfahren.html
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen im selben Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer, im Fachdienst Planen und Bauen, Zimmer 17, eingesehen werden.
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bad-laer.de zu übermitteln. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch schriftlich an die o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift (nach entsprechender Terminvereinbarung) vorgebracht werden.
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.
Bad Laer, den 14.07.2026
Gemeinde Bad Laer
Der Bürgermeister
gez. Avermann (Dienstsiegel)
Tobias Avermann
Verfügbare Dokumente:
- 50. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf Gesamtplan (PDF, 2,41 MB)
- 50. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht (PDF, 1,16 MB)
- Bebauungsplan Nr. 361 “Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße” - Vorentwurf Gesamtplan (PDF, 2,73 MB)
- Bebauungsplan Nr. 361 “Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße” - Vorentwurf Plan A4 (PDF, 3,92 MB)
- Bebauungsplan Nr. 361 “Gewerbegebiet östlich Warendorfer Straße” - Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht (PDF, 772 KB)
- Artenschutzpotenzialanalyse (PDF, 4,80 MB)
- Geruchsimmissionsprognose (PDF, 1,65 MB)
- Allgemeine Baugrundbeurteilung (PDF, 3,31 MB)
- Baugrunduntersuchung zum Straßenbau - Warendorfer Straße (K338) (PDF, 6,84 MB)
- Fachbeitrag Schallschutz für Gewerbe- und Verkehrslärm (PDF, 4,08 MB)
- Verkehrstechnische Untersuchung (PDF, 1,22 MB)
- Linksabbiegespur Warendorfer Straße und Einmündung Erschließungsstraße - Lageplan (Vorabzug) (PDF, 308 KB)
- Linksabbiegespur Warendorfer Straße - Ausbauquerschnitt (Vorabzug) (PDF, 80 KB)
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung (Vorabzug) (PDF, 1,61 MB)
