Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr
Die Gemeindekasse erledigt die Finanzbuchhaltung und den Zahlungsverkehr innerhalb der Gemeindeverwaltung Bad Laer. Sie hat die Auszahlungen fristgerecht anzuweisen und die Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Die Zuständigkeit der Gemeindekasse umfasst auch die Verwaltung der liquiden Mittel. Dafür werden von der Gemeindekasse zwei Konten geführt.
Bankverbindungen der Gemeindekasse Bad Laer:
Bank | IBAN | BIC |
Sparkasse Osnabrück | DE27 2655 0105 0001 2004 68 | NOLADE22XXX |
Volksbank Bad Laer | DE86 2656 2490 4800 6130 00 | GENODEF1HTR |
Bei Überweisungen auf eines der vorstehend genannten Konten der Gemeindekasse Bad Laer geben Sie als Verwendungszweck bitte immer das Kassen- oder Aktenzeichen an, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie regelmäßig Geld an die Gemeinde Bad Laer zahlen müssen (wiederkehrende Forderungen wie z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge oder Hundesteuer), geht dies per Lastschrift schnell und einfach. Dazu ermächtigen Sie die Gemeindekasse, die fälligen Beträge von Ihrer IBAN einzuziehen.
Aufgrund der von der Gemeinde zwingend zu vergebenden Mandatsreferenz wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse. Sie erhalten dann umgehend den entsprechenden Vordruck, den Sie mit Ihrer Unterschrift und Bankverbindung zurücksenden.
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat ist die Schriftform einzuhalten. Mündliche oder telefonische Lastschriftzusagen sind nicht gültig.
Mahn- und Vollstreckungswesen
Mahnungen sind an einen Schuldner (Zahlungspflichtigen) gerichtete Zahlungsaufforderungen, einen bestimmten Geldbetrag binnen einer bestimmten Frist zu zahlen. Gleichzeitig wird in der Mahnung darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Sofern die Forderung nicht beglichen wird, wird die Gemeinkasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Sie ist hierbei zuständig für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sowie Pfändungen von Forderung des Schuldners (Kontopfändungen, Lohnpfändungen etc.). Die Vollstreckung erfolgt durch gemeindeeigene Vollstreckungsbeamte, die dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher haben.
Daneben vollstreckt die Gemeindekasse auch die Forderungen fremder Behörden bzw. anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Amtshilfe).
Eigene privatrechtliche Forderungen werden durch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zentralen Mahngericht eingetrieben.