Bereits im Jahr 2023/2024 hat die Gemeinde Bad Laer unter Beteiligung des „Mietervereins für Osnabrück und Umgebung e.V.“, des „Immobilienverbandes Deutschland, IVD Nord-West Bezirk Weser-Ems-Süd e.V.“ sowie des „Haus und Grund Osnabrück e.V.“ einen Mietspiegel erarbeitet.
Der Mietspiegel basiert auf einer Erhebung, die von der Gemeinde Bad Laer durchgeführt wurde sowie auf Daten der an der Herausgabe des Mietspiegels Mitwirkenden. Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Wohnungen.
Der Mietspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Für möblierte Wohnungen ist der Mietspiegel nicht anwendbar, ebenso nicht bei Einfamilienhäusern.
Die Gemeinde Bad Laer ist nicht berechtigt, Beratungen oder Rechtsauskünfte zu Mietpreisfragen zu erteilen. Dafür stehen Rechtsanwälte, die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine und der Mieterverein zur Verfügung.
Gesetzlich ist es vorgesehen, den Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben. In dem Zuge wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Bad Laer im Januar 2026 erneut angeschrieben und um aktuelle Angaben zum Mietverhältnis gebeten. Die ausgefüllten Eigentümererhebungsbögen (s. u.) sind bis zum 28.02.2026 auf dem Postweg oder per E-Mail an girard@bad-laer.de an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Verfügbare Dokumente
Mietspiegel 2023/2024 der Gemeinde Bad Laer (PDF, 160 KB)
Eigentümererhebungsbogen zur Mietpreisermittlung für den Mietspiegel 2026 (PDF, 132 KB)
