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Mietspiegel

Der Mietspiegel 2023/2024 der Gemeinde Bad Laer basiert auf einer Erhebung, die von der Gemeinde Bad Laer durchgeführt wurde sowie auf Daten der an der Herausgabe des Mietspiegels Mitwirkenden.

Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Wohnungen.

Herausgeber des Mietspiegels ist die Gemeinde Bad Laer unter Mitwirkung des „Mietervereins für Osnabrück und Umgebung e.V.“, des „Immobilienverbandes Deutschland, IVD Nord-West Bezirk Weser-Ems-Süd e.V.“ sowie des „Haus und Grund Osnabrück e.V.“.

Der Mietspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Für möblierte Wohnungen ist der Mietspiegel nicht anwendbar, ebenso nicht bei Einfamilienhäusern.

Die Gemeinde Bad Laer ist nicht berechtigt, Beratungen oder Rechtsauskünfte zu Mietpreisfragen zu erteilen. Dafür stehen Rechtsanwälte, die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine und der Mieterverein zur Verfügung.

Es ist vorgesehen, den Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben.


Verfügbare Dokumente

Mietspiegel 2023/2024 der Gemeinde Bad Laer (PDF, 160 KB)