Die Gemeinde Bad Laer plant auf einem Areal nördlich der Katholischen Kirchen St. Marien, westlich der Schweinegasse und östlich der Kesselstraße
- die Umnutzung einer bisherigen Fläche für den Gemeinbedarf in ein Allgemeines Wohngebiet,
- die Aufhebung bisher festgesetzter, jedoch nicht verfügbarer Geh, Fahr- und Leitungsrechte,
- der tatsächlichen Nutzung entsprechend die Festsetzung einer privaten Parkplatzfläche
- die Umnutzung eines bisherigen Mischgebietes in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Einrichtungen“ sowie
- die planungsrechtliche Sicherung eines Fußweges zwischen der Schweinegasse und der Kesselstraße.
Am 08. Oktober 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, eine freiwillige frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Aufgrund der coronabedingten Restriktionen ist die Durchführung einer öffentlichen Bürgerversammlung derzeit nicht möglich. Ersatzweise wird hier auf der gemeindlichen Homepage der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 339 „Ortskern südlich Kurpark“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Kurzerläuterung veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit erhält
bis einschließlich zum 20. November 2020
nach vorheriger Terminabsprache (Frau Seydel, Tel. 0 54 24 / 29 11 60, Email: seydel@bad-laer.de) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung der Planung sowie zur Äußerung.