In der Juli-Ausgabe von Bad Laer aktuell hat die Gemeindeverwaltung bezüglich der Senkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % einen Hinweis zu der Zwischenablesung von Wasserzählern zum 30.06.2020 veröffentlicht. Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (im Entwurf) zu dieser Thematik vor. Darin heißt es sinngemäß, dass Energielieferungen (auch Trinkwasser) grundsätzlich dem zum Ablesezeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatz für den gesamten Ablesezeitraum zu unterwerfen sind. Da in der Gemeinde Bad Laer die Wasserzähler jeweils in den Monaten November/Dezember eines jeden Jahres abgelesen werden, erfolgt die Abrechnung des Trinkwasserverbrauchs für das gesamte Jahr 2020 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 %, sodass eine Zwischenablesung der Zähler zum 30.06.2020 nicht notwendig ist. In den Jahresabrechnungen 2020, die Mitte Januar 2021 an die Abgabepflichtigen versandt werden, wird die entsprechend reduzierte Verbrauchsgebühr mit 1,43 EUR (inkl. 5 % Umsatzsteuer) je cbm anstatt bisher 1,46 EUR (inkl. 7 % Umsatzsteuer) je cbm ausgewiesen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der Finanzabteilung im Rathaus.