Weiterhin zu wenig Regen: Wegen der anhaltenden Trockenheit herrschen in den Gewässern des Landkreises Osnabrück extrem niedrige Wasserstände Deshalb verlängert der Landkreis Osnabrück das Verbot der Entnahme von Wasser aus allen Gewässern, Bächen und Flüssen zweiter und dritter Ordnung bis zum 30. September. Ausnahmen sind Mittellandkanal und Stichkanal, da die beiden Kanäle wegen ihrer Größe und Bedeutung als einzige Gewässer im Kreisgebiet zur Gewässern erster Ordnung zählen.
An der anhaltenden Dürre haben auch die zurückliegenden Niederschläge nichts geändert. Bisher waren in erster Linie die Oberläufe und kleinere Gewässer von der Trockenheit betroffen. Die Pegel zeigen jedoch deutlich, dass auch in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer mittlerweile Wasserstände erreicht werden, die die ökologische Funktion der Gewässer gefährden.
Das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer etwa zur Beregnung ist erlaubnispflichtig. Die Entnahme kann nur zugelassen werden, wenn eine ausreichend große Abflussmenge im Gewässer erhalten bleibt, die die Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen garantiert. Diese Mindestwasserführung ist bei den derzeitigen Wasserständen in den Fließgewässern nicht mehr gewährleistet.
Da die Wetterprognosen trotz des aktuellen Regens noch keine langfristige Besserung versprechen, hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück die Regelung zum Schutz der Gewässer verlängert. Mit dieser „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ sind Wasserentnahmen aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung nun weiterhin bis einschließlich 30. September 2020 untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.de eingesehen werden.