Am 05. August hat der Bad Laerer Gemeinderat eine neue Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, welche zum 31. August 2019 in Kraft tritt. Die bisherige Satzung aus dem Jahr 1976 entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Verordnung dient als Grundvoraussetzung für die Regelung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Laer.
Durch die Gefahrenabwehrverordnung werden unter anderem Fragestellungen zu offenen Feuern im Freien, der Ruhestörung auf öffentlichen Flächen, dem Baden in öffentlichen Gewässern sowie dem Halten und Führen von Hunden oder dem Füttern von Enten und Tauben geregelt.
Die gesamte Verordnung kann hier oder im Rathaus der Gemeinde Bad Laer, Glandorfer Straße 5, im Büro Zimmer Nr. 17 zu den öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Für Fragen zu der neuen Gefahrenabwehrverordnung oder anderen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich an Herrn Burghard, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Soziales, burghard@bad-laer.de, Tel. 05424 2911-50.