Die Gemeinde Bad Laer weist darauf hin, dass Brauchtumsfeuer rechtzeitig beantragt werden müssen.
Osterfeuer sind in Bad Laer nur zum Zwecke der Brauchtumspflege am Karsamstag und Ostersonntag in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr erlaubt. Angegeben werden müssen bei der Anzeige die verantwortliche Person (Name, Vorname und Anschrift), der Abbrennort (Adresse oder Flurstückbezeichnung), der Zeitraum des Abbrennens (Tag und Uhrzeit) sowie die Größe des Feuers (Grundfläche und Höhe). Als Brennmaterial darf ausschließlich Gehölz- und Strauchschnitt verwendet werden.
Unmittelbar vor Entzündung des Feuers ist, z.B. durch Umschichten des Brennmaterials, sicherzustellen, dass sich keine Menschen oder Tiere im errichteten Brennmaterial aufhalten. Alles Weitere regelt die Anlage 3 zu § 11 Abs. 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Bad Laer.
Osterfeuer bedürfen der Erlaubnis und sind spätestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich bei Frau Dreß oder via E-Mail dress@bad-laer.de zu beantragen.