Auf der Eisenbahnstrecke der Lappwaldbahn ist Eisenbahnbetrieb grundsätzlich ab sofort möglich. Am 01. August 2023 fand die eisenbahnrechtliche Abnahme durch die Landeseisenbahnaufsicht statt. Laut Streckenbetreiber müsse dann täglich mit Bahnverkehr gerechnet werden. Deshalb mögen sich Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen bitte entsprechend auf Zugverkehr einstellen und aufmerksam im Straßenverkehr nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) fortbewegen.
Die Grundstückseigentümer*innen an den Bahnübergängen wurden diesbezüglich auf das Freihalten und zur Herstellung der Sichtdreiecke, z.T. mehrfach, hingewiesen. Die Vorgaben zu Sichtdreiecken betreffen u.a. auch die Landwirtschaft, z.B. beim Maisanbau.