Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück hat heute eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung erlassen. Die Verfügung (18,0 KB, PDF) ist ab dem 06.07.2022 wirksam.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück hat heute eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung erlassen. Die Verfügung (18,0 KB, PDF) ist ab dem 06.07.2022 wirksam.