Der Landkreis Osnabrück hat eine Allgemeinverfügung erlassen für Bürgerinnen und Bürger, die aus Risikogebieten des Coronavirus zurückkehren. Darin werden Beschränkungen zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen usw. veröffentlicht. Die Verfügung finden Sie hier.
Zudem wurde eine Allgemeinverfügung für Veranstalter von Veranstaltungen über und unter 1000 Besuchern erlassen. Diese finden Sie hier.