Instagram Störung & Hilfe Unterkünfte
Das Rathaus und ein Schild bei Tag
Metallschild mit Informationen, was ich wo erledige und Bad Laer Logo
Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Teutoburger Wald, kleiner Berg"

BEKANNTMACHUNG

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Teutoburger Wald, Kleiner Berg" in der Gemeinde Bad Laer gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Gem. § 14  Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-NatSchG) wird dieses Vorhaben hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die entsprechenden Unterlagen (Verordnungsentwurf, Begründung zur Neuausweisung, Karten) liegen in der Zeit

vom 22.11.2017 bis zum 05.01.2018

bei der

Gemeinde Bad Laer, Rathaus Bürgerbüro, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer

und beim

Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Zimmer 4015, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o.g. Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Einwendungen/Anregungen sollten begründet werden.

Osnabrück, 14.11.2017
Az.: 7.2 43.01

Landkreis Osnabrück
Der Landrat
-Fachdienst Umwelt-
Im Auftrag
Rolf

Häuser auf einer Glaskugel als Spiegelbild zu sehen