BEKANNTMACHUNG
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Teutoburger Wald, Kleiner Berg" in der Gemeinde Bad Laer gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-NatSchG) wird dieses Vorhaben hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Unterlagen (Verordnungsentwurf, Begründung zur Neuausweisung, Karten) liegen in der Zeit
vom 22.11.2017 bis zum 05.01.2018
bei der
Gemeinde Bad Laer, Rathaus Bürgerbüro, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
und beim
Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Zimmer 4015, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o.g. Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Einwendungen/Anregungen sollten begründet werden.
Osnabrück, 14.11.2017
Az.: 7.2 43.01
Landkreis Osnabrück
Der Landrat
-Fachdienst Umwelt-
Im Auftrag
Rolf